Medizinisches Labor Rostock

Aktuelles

Bestimmung von Antikörpern gegen SARS-CoV2

Wir bitten Sie, die strenge Indikationsstellung bei der  Beauftragung der SARS-CoV2-Antikörpertestung zu Lasten der GKV zu beachten (siehe Rundschreiben Nr. 12/2020 der KVMV vom 19.06.20). Eine Untersuchung ist nur indiziert, wenn ab der zweiten Woche nach Symptomeintritt der direkte Erregernachweis mittels Abstrich negativ ist und dennoch der Verdacht auf eine SARS-CoV2-Infektion besteht. Eine zweite Probe nach 7 bis 14 Tagen soll der Feststellung eines Titeranstiegs bzw. einer Serokonversion dienen. Die taggenaue Dokumentation der Kodiernummer 88240 sowie die Angabe der medizinischen Notwendigkeit und der Diagnose U07.2G sind zwingend erforderlich.

Eine Antikörperbestimmung als Wunschleistung ist weiterhin möglich.

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