Medizinisches Labor Rostock

Arzneimittelgesetz (AMG) §20b

Das medizinische Labor Rostock besitzt des Weiteren seit November 2009 die Erlaubnis nach §20b des Arzneimittelgesetzes (AMG) für die Durchführung von Laboruntersuchungen, die zur Gewinnung von Gewebe erforderlich sind.

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