Corona-PCR-Aufträge sind ab 1.März 2023 mit OEGD-Formular bzw. Muster 10C nicht mehr möglich (KV-Beschluss).
Bei vorliegender Symptomatik ist die Beauftragung des PCR-Tests für gesetzlich Versicherte ausschließlich mit dem Anforderungsschein Muster 10 möglich.