Gesundheitsvorsorge
Vorsorge-und Wunschleistungen = Individuelle Gesundheitsleistungen ("IGeL")
Über die Behandlung von Erkrankungen hinaus besteht bei vielen Menschen der Wunsch, etwas für sich und die Gesundheit zu tun.
Der im Sozialgesetzbuch festgelegte Anspruch der gesetzlich versicherten Patienten auf Gesundheitsleistungen findet seine Grenze im Wirtschaftlichkeitsgebot: Die Leistungen sollen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Abgeleitet von diesem Grundsatz kann der Arzt bei Krankheitsverdacht in der Regel alle notwendigen Maßnahmen veranlassen.
Anders sieht dies bei den Vorsorge- und Wunschleistungen, oft auch individuelle Gesundheitsleistungen („IGeL“) genannt, aus: Dort finden sich viele sinnvolle Leistungen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse nicht erbracht werden dürfen und vom Patienten bezahlt werden müssen. Zu diesen individuellen Gesundheitsleistungen gehören auch Laboruntersuchungen.
Sinnvolle Laboruntersuchungen können auf beginnende oder bereits vorhandene Erkrankungen hinweisen oder Risikofaktoren aufdecken, wodurch eine frühzeitige bzw. vorbeugende Behandlung möglich wird.
Angebotskatalog
Flyer Helicobacter Pylori
Flyer HPV-Diagnostik
Flyer Infektionen in der Schwangerschaft
Eine Reihe von Infektionskrankheiten kann während der Schwangerschaft und bei der Entbindung zu Problemen bzw. zu Störungen der Entwicklung des Kindes führen. Einige dieser Infektionen können ohne Symptome oder symtomarm verlaufen, so dass sie im Alltag ohne Laboruntersuchungen nicht erkannt werden. Lesen Sie mehr hiezu in unserem Flyer.






