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Aktuelles

Neuer Labormedicus zum Thema Rauschmittel

21. 10. 2008

Von: S. Prinz

Hinweise zum Drogenscreening

Da immer wieder Fragen zum Drogennachweis aufkommen, möchten wir  ein paar Daten zu diesem Thema liefern. In regelmäßigen Abständen führt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) Umfragen zum Drogenkonsum in Deutschland durch. Unter anderem wird nach den Drogenerfahrungen Jugendlicher und junger Erwachsener gefragt.

 

 

 
Drogenerfahrungen in der Altersgruppe 12 bis 25 Jahre
(BzgA, 2004)
    31    %    Cannabis (Haschisch, Marihuana)
    4    %    Amphetamine (Speed, Crystal)
    4    %    Ecstasy (MDMA, MDA)
    4    %    psychoaktive Pflanzen und Pilze (Stechapfel, Engelstrompete, Tollkirsche, Bilsenkraut, Alraune, Düngerlinge, Kahlköpfe, Pantherpilz, Fliegenpilz, Dickfußmorchel, mexikanische Kakteen und Pilze)
    2    %    Kokain (einschließlich Crack)
    2    %    LSD
    1    %    Schnüffelstoffe (Benzin, Lösungsmittel)
    0,3    %    Heroin

Nachweisdauer von Drogen in Urinproben

Für ein Drogenscreening bietet sich Urin an, da die Konzentrationen der üblichen Drogen im Urin höher als im Serum sind und der Nachweis daher eher gelingt. Die Nachweisdauer von Drogen ist sehr unterschiedlich - von wenigen Stunden im Falle des einmaligen Missbrauchs bei Gammahydroxybuttersäure (GHB, liquid ecstasy) bis 3 Monate bei regelmäßigem Missbrauch von Cannabis.


Phenzyklidin (PCP): PCP ist ursprünglich als i.v.-Anästhetikum entwickelt worden (pharmakologisch verwandt mit Ketamin) und hat sich nach 1967 als Droge hauptsächlich in den USA verbreitet. Es ist ein weißes kristallines Pulver, das meist geschnieft, in gelöster Form geschluckt oder als imprägniertes Blattmaterial (z.B. von Cannabis- oder Minzepflanzen) geraucht wird. Vom Konsumenten gewünscht ist eine dissoziative Anästhesie mit Traumreaktionen, bei der sich der Konsument von der Umwelt abgekoppelt fühlt. Es kann aber auch zu einer schizophrenen, unter Umständen tagelang anhaltenden Symptomatik kommen („bad trips“). Das Suchtpotential ist hoch.

GHB: Gammahydroxybuttersäure gehört wie die Benzodiazepine und Ketamin zu den KO-Tropfen oder englisch Date-Rape-Drugs, die anderen (z.B. im Getränk) zugeführt werden, um diese wehrlos zu machen. Sie führen zu Somnolenz und Amnesie. Die Wehrlosigkeit wird für sexuelle Übergriffe oder Raubdelikte ausgenutzt.
GHB ist ebenfalls ein Anästhetikum (als Somsanit® oder Xyrem® BtM-pflichtig). Es ist flüssig, geruch- und nahezu geschmacklos und wird dem potentiellen Opfer ins Getränk gemixt. GHB wirkt schnell, die Wirkung hält meist ein bis vier Stunden an und ähnelt der von Ecstasy. Der Zeitraum der Nachweisbarkeit ist sehr kurz (s.o.).

Benzodiazepine: Benzodiazepine werden zum Eigenbedarf missbräuchlich angewendet, um eine Anxiolyse oder ein Hochgefühl zu erreichen, um einen Trip zu beenden oder um den Grundverbrauch an harten Drogen zu reduzieren.

Haare als Untersuchungsmaterial

Soll eine Aussage zu einem länger zurückliegenden Zeitpunkt getroffen werden, kann auf Haare als Untersuchungsmaterial zurückgegriffen werden. Ein Zentimeter Haarlänge entsprechen etwa einem Zeitraum von einem Monat, wobei sich ein einmaliger Konsum nicht unbedingt nachweisen lässt. Zur Vorgehensweise bei der Probenahme fragen Sie bitte im Labor nach.