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Aktuelles

(Neue) Influenza als PCR-Test nachweisbar

24. 11. 2009

Von: Anja Jäschke

Im Labormedicus 28 wird die aktuelle Diagnostik für die Influenza vorgestellt

Ab sofort wird die Influenza – PCR im Labor durchgeführt. Damit kann eine sehr sensitive, schnellere Diagnostik ortständig angeboten werden. Das verwendete PCR-Verfahren erfasst sowohl die Neue Influenza AH1/N1 ("Schw..grippe") als auch die saisonale Influenza und erlaubt eine Zuordnung des Virus.

Vorgehen

  • Ein tiefer Nasen-Abstrich ist ausreichend! Rachenabstriche sind auch möglich, gelten aber als weniger sensitiv.
  • Unbedingt trockene Abstriche (rot) ohne Erhaltungsmedium verwenden!

Denken Sie bitte immer daran, die Ausschlusskennziffer 32006 anzugeben!

Das Ergebnis liegt in der Regel am frühen Nachmittag des Folgetages vor.
Jeder Befund wird gefaxt bzw. telefoniert.

Die sogenannten Schnellteste, die insbesondere für die Neue Influenza AH1/N1 wenig sensitiv sind, werden bis auf Weiteres nicht mehr durchgeführt.

Indikation zur Diagnostik

Entsprechend der Empfehlungen des RKI ist die Labor-Diagnostik indiziert und damit Leistung der GKV bei

  • Allen Personen mit schweren Erkrankungsverläufen, bei denen eine spezifische Therapie eingeleitet werden soll.
  • Gefährdeten Gruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf (auch bei leichter Erkrankung)
    • Schwangere
    • Säuglinge bis 6 Monate
    • Personen ab dem 65. Lebensjahr
    • Chronisch Kranke (z.B. Patienten mit Immundefekten, Erkrankungen der Atmungsorgane, Herz-Kreislauf-, Leber-, Nierenkrankheiten).

Außerhalb dieser Indikationen ist die Diagnostik auf Wunsch des GKV-Patienten als Individuelle Gesundheitsleistung möglich.

Meldepflicht

Behandelnde Ärzte melden dem Gesundheitsamt nur noch den Tod an Influenza, die Verdachtsmeldung von Einzelfällen entfällt.
Sollten Sie Hinweise auf größere Geschehen, z.B. in Alten- und Pflegeheimen oder Kindergärten haben, melden Sie diese bitte auch weiterhin dem Gesundheitsamt.

Das Labor ist laut IfSG verpflichtet, jeden positiven Influenza-Nachweis dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Kosten (neue Influenza AH1/N1)

EBM:    23.10 € (88740)
GOÄ:    99.09 € (4780, 4783, 4785)
IGeL:    69.95 € (4780, 4785)